Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung. Das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung – z.B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers – sichert die Anzahlungsbürgschaft ab.
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